+49 170 411 22 24 info@empalligence.net

PERSONALAUSWAHL NACH DIN NORM

Optimierte Personalauswahlprozesse für große Unternehmen und Konzerne.

Personalauswahlverfahren: verlässlich und zertifiziert nach DIN 33430.

Über die optimale Rekrutierung neuer Mitarbeiter*innen oder die bestmögliche Entwicklung der bestehenden Belegschaft entscheidet insbesondere die Qualität des angewandten Personalauswahlverfahrens. Einen besonders hohen Standard stellt hierfür die DIN-Norm 33430 dar. 

In ihr wurden – von einem Expertengremium aus Wissenschaftler*innen und Personalverantwortlichen –Qualitätsanforderungen an die berufsbezogene Eignungsdiagnostik festgelegt. Hierzu zählen neben der Qualifikation der beteiligten Personen auch die Qualität aller angewandten Instrumente sowie die Ausgestaltung aller Abläufe und Prozessschritte. Diese Anforderungen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Optimierte Prozesse führen zu mehr Sicherheit in der Personalauswahl.

Vorteile einer Personalauswahl nach DIN-Norm.

Personalauswahlverfahren, die nach den objektiven Kriterien der DIN 33430 durchgeführt werden, stellen die besonders hohe Qualität der getroffenen Eignungsbeurteilungen sicher. Die angewandte Methodik im Personalauswahlprozess macht Entscheidungen transparent und kann so beispielsweise juristische Streitigkeiten reduzieren. Zudem stärkt ein zertifiziertes Verfahren in der Personalauswahl die Außendarstellung und Wahrnehmung des Unternehmens in Bezug auf dessen ethisches Selbstverständnis.

Qualitätsanforderungen für eine DIN-Zertifizierung am Beispiel einer Etatdirektoren-Vakanz (m/w/d).

In einem qualitätskonformen Prozess müssen in der Personalauswahl bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Wir möchten Ihnen diese Anforderungen anhand eines Beispiels erläutern, in dem ein größeres Unternehmen auf die Suche nach einem*einer Etatdirektor*in geht:

1. Anforderungen an die Prozesse.

Als erstes wird ein Anforderungsprofil erstellt: Welche Qualifikationen, welche Kompetenzen und welches Profil soll die gesuchte Person mitbringen? Fachliche Voraussetzungen für die Stelle als Etatdirektor*in sind etwa ein abgeschlossenes kaufmännisches Studium, mehrere Jahre Berufserfahrung, gute Arbeitszeugnisse und sehr gute Englischkenntnisse.

Des Weiteren soll die Person bestimmte Soft Skills mitbringen: Sie soll kontaktstark, durchsetzungsfähig, gewissenhaft und teamorientiert sein. Diese Begriffe müssen nun operationalisiert werden: Für den Begriff „kontaktstark“ werden beispielsweise folgende Merkmale zusammengetragen: Herzliche Ausstrahlung, hohe Extraversion, geht auf ihm/ihr unbekannte Menschen zu, hält Augenkontakt, findet schnell ein gemeinsames Gesprächsthema.

Die Operationalisierung aller Begriffe führt zu einer möglichst treffenden und einvernehmlichen Beschreibung des Zielprofils.

Anschließend wird überlegt, über welche Prozesse man ermitteln kann, wie der*die Kandidat*in die einzelnen Anforderungen erfüllt. Die sehr guten Englischkenntnisse z. B. werden aus dem Zeugnis und durch einen Abschnitt im Interview, der in englischer Sprache geführt wird, ermittelt. Die herzliche Ausstrahlung wird ermittelt, indem man die Person allen Teammitgliedern vorstellt und ein erstes Kennenlernen ermöglicht. Die Durchsetzungsstärke wird ermittelt, indem man eine Gruppendiskussion mit mehreren Kandidat*innen durchführt und deren Verhalten beurteilt. Die Extraversion wird durch ein psychometrisches Verfahren, also ein Diagnostiktool, ermittelt.

Auf diese Weise gelangt man im nächsten Schritt zu den konkreten Anforderungen an die Verfahren, die in sinnvoller Kombination eingesetzt werden sollen.

2. Anforderungen an die Verfahren.

Kandidat*innen für die Stelle eines*einer Etatdirektor*in können nur objektiv beurteilt werden, wenn die Auswahlverfahren selbst objektiv eingesetzt werden. Beispielsweise sollte der englische Gesprächsabschnitt im Interview mit allen Kandidat*innen möglichst identisch geführt werden. Es sollten also die gleichen Fragen gestellt werden, die gleiche Dauer eingehalten werden, usw. – nur so ist die Chancengleichheit aller Bewerber*innen sichergestellt. Selbst das Kennenlernen sollte möglichst mit den gleichen Personen stattfinden, damit ein objektiver Vergleich möglich ist.

3. Anforderungen an Personen.

Schließlich muss geklärt werden, wer die Ergebnisse auf welche Weise auswertet. Die eingesetzten Personen selbst müssen dabei die entsprechenden Qualifikationen besitzen: Wer also etwa die Englischkenntnisse beurteilt, sollte selbst ein hohes Sprachlevel in Englisch besitzen. Und wer die Gruppendiskussion beobachtet und auswertet, muss entsprechend geschult sein.

Um die Einhaltung aller objektiven Kriterien innerhalb des Personalauswahlverfahrens zu gewährleisten, definiert DIN 33430 drei Level für Personen, die die Personalauswahl begleiten:

  • Lizenz BV: Beobachter an Verhaltensbeobachtungen und -beurteilungen (z. B. die Auswerter einer Gruppendiskussion),

     

  • Lizenz BE: Beobachter, die an mündlichen Befragungen beteiligt sind sowie

     

  • Lizenz E: Eignungsdiagnostiker*innen. Sie besitzen ein besonders ausgeprägtes Aufgaben- und Verantwortungsspektrum und damit die höchste Lizenzstufe. Das Spektrum umfasst die Qualifikation der Lizenzen BV und BE, geht jedoch weit darüber hinaus:

    Eignungsdiagnostiker*innen begleiten Unternehmen im gesamten Prozess. Sie stellen sicher, dass alle Prozessschritte eingehalten werden und dass die eingesetzten Verfahren sämtlichen Qualitätsanforderungen entsprechen. Zusätzlich schulen sie die Mitarbeiter*innen des Unternehmens, beispielsweise in der korrekten Durchführung von Interviews oder Gruppendiskussionen. Durch die Beteiligung eines*r Eignungsdiagnostiker*in an der Prozess- und Verfahrensgestaltung können Unternehmen für sich in Anspruch nehmen, Personalauswahl gemäß DIN 33430 vorzunehmen.

Mit EMPALLIGENCE zum zertifizierten Personalauswahlprozess.

Als zertifizierter Eignungsdiagnostiker gemäß DIN 33430 (Lizenz E) unterstützt EMPALLIGENCE Unternehmen in der Gestaltung ihrer Personalauswahlverfahren. Dabei überprüft EMPALLIGENCE bestehende Prozesse hinsichtlich aller Anforderungen gemäß DIN 33430 und begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einer Zertifizierung.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt für ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch.

So erreichen Sie uns:

EMPALLIGENCE GmbH

Egenbüttelweg 58b
22880 Wedel

+49 170 411 22 24

Sie haben Fragen?